Wie bereits vor einigen Tagen berichtet bedeutet das Wachstumsbeschleunigungsgesetz für Geschäftsreisende und Unternehmen höhere Kosten bei der Ab- und Verrechnung. Dieses Thema wurde in der heutigen FAZ von Nathalie C. Wolf, Direktor bei Ernst&Young, aufgegriffen. Leider konnte bisher noch keine Lösung für dieses Problem gefunden werden. Jedoch scheint es auch von höherer Stelle nun aufgegriffen zu werden. In dem Artikel wird darauf hingewiesen, dass “(…)Spitzenverbände der Wirtschaft die Finanzverwaltung gebeten hätten, durch Erlass eines BMF-Schreiben die bisherige bewährte und praktikable Handhabung aus Vereinfachungsgründen beizubehalten(…)”. Damit spricht sich der Verband dafür aus, dass das Frühstück wie vor 2010 weiterhin pauschal mit 4,80 € auf die Tagesspesen angerechnet werden sollte. Es bleibt abzuwarten, ob die Politik sich der Empfehlung anschließen kann.
Verfasst von: tewim | Januar 24, 2010
Wachstumsbeschleunigungsgesetz & Hotelfrühstück: Spitzenverbände bitten um BMF-Schreiben
Veröffentlicht in Business-Travel